Möchten Sie heiraten?
Dann nehmen Sie bitte als erstes Kontakt mit dem Zivilstandsamt Ihres Wohnortes auf, um das Vorbereitungsverfahren durchzuführen.
Dort werden Sie die entsprechenden Informationen betreffend das Vorgehen und die zu beschaffenden
Dokumente erhalten.
Ablauf des Vorbereitungsverfahrens
für die Eheschliessung
Nach Einreichung des Gesuchs und der persönlichen Heiratspapiere werden Sie durch das Zivilstandsamt Chur aufgefordert, auf dem Amt vorzusprechen, um die sogenannte "Erklärung betreffend die Ehevoraussetzungen" abzugeben. Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist dazu gemäss Art. 98 ZGB erforderlich.
Sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Brautleute schriftlich informiert. Nach Abschluss dieses Verfahrens (und erst jetzt) kann der definitive Trauungstermin festgelegt werden.
Wenn die zivilrechtliche Trauung nicht in Chur stattfindet, so wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung ausgehändigt. Damit ist die Durchführung der Trauung bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz möglich.
Findet die Eheschliessung im Ausland statt, wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Trauungslokal
Die Trauungen finden in der "Pfisterzunftstube"
am Kornplatz 10, Chur statt.
Allgemeines
Das Recht auf Ehe steht unter dem Schutz des Bundes. Dieses Recht darf weder aus kirchlichen oder ökonomischen Rücksichten noch wegen bisherigen Verhaltens oder aus anderen polizeilichen Gründen beschränkt werden (Art. 14BV).
Gebühren
Das Vorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und die Trauung sind kostenpflichtig.
>> Beachten Sie bitte auch unseren Online Service (Bestellung von Registerauszügen), die Downloads sowie die Links zu den Bundesbehörden.
Vorkehrungen nach der Heirat
Änderung der Ausweise; Meldung an Vermieter, Bank, Versicherungen usw.
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